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   OLG Brandenburg, 11.03.2004 - 9 UF 123/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5018
OLG Brandenburg, 11.03.2004 - 9 UF 123/03 (https://dejure.org/2004,5018)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.03.2004 - 9 UF 123/03 (https://dejure.org/2004,5018)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. März 2004 - 9 UF 123/03 (https://dejure.org/2004,5018)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf die Gewährung weiteren rückständigen Kindesunterhalts; Anforderungen an die Parteibezeichnung; Anforderungen an die Klageerhebung

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 50; ; ZPO § ... 51; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 93; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 263; ; ZPO § 307; ; ZPO § 313 b Abs. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; BGB § 1629 Abs. 3; ; BGB § 1629 Abs. 3 Satz 1; ; GKG § 27; ; BRAGO § 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung bei Parteiwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 842
  • FamRZ 2005, 118
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.01.1987 - VI ZR 182/85

    Geständnis des Vertreters einer minderjährigen Partei; Schadensersatz bei einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2004 - 9 UF 123/03
    Wer Kläger ist, bestimmt sich danach, wer das Verfahren in Gang gesetzt hat (Zöller-Vollkommer, a.a.O., vor § 50 Rn. 6); dabei ist die Bezeichnung auslegungsfähig (BGH, NJW 1987, 1947; BGH, NJW 1988, 1587; BGH, NJW 1999, 1871).

    Selbst bei mehrdeutiger äußerer Parteibezeichnung ist schließlich die Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen sein soll (BGH, NJW 1987, 1947; BGH, NJW-RR 1995, 764; OLG Brandenburg, NJW-RR 1996, 1214; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 217).

  • BGH, 28.03.1995 - X ARZ 255/95

    Bezeichnung der beklagten Partei; Anfechtung des Titels durch eine "Scheinpartei"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2004 - 9 UF 123/03
    Selbst bei mehrdeutiger äußerer Parteibezeichnung ist schließlich die Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen sein soll (BGH, NJW 1987, 1947; BGH, NJW-RR 1995, 764; OLG Brandenburg, NJW-RR 1996, 1214; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 217).
  • BGH, 03.02.1999 - VIII ZB 35/98

    Zutreffende Bezeichnung einer beklagten Personengesellschaft; Vereinbarkeit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2004 - 9 UF 123/03
    Wer Kläger ist, bestimmt sich danach, wer das Verfahren in Gang gesetzt hat (Zöller-Vollkommer, a.a.O., vor § 50 Rn. 6); dabei ist die Bezeichnung auslegungsfähig (BGH, NJW 1987, 1947; BGH, NJW 1988, 1587; BGH, NJW 1999, 1871).
  • BGH, 14.10.2014 - X ZR 35/11

    Zugriffsrechte - Patentnichtigkeitssache: Auslegung des Patentanspruchs für ein

    Die von der Beklagten vertretene Auffassung wird allerdings von einem Teil der Rechtsprechung und der Literatur geteilt (vgl. etwa OLG Brandenburg, MDR 2004, 842; OLG Stuttgart, NJW 1973, 1756; Zöller/Herget, 30. Aufl., § 91 ZPO Rn. 13 [Parteiwechsel]).
  • OLG Jena, 24.05.2017 - 7 U 369/15

    Schadensersatzansprüche wegen einer Pflichtverletzung aus einem Anwaltsvertrag

    Zunächst haben der ehemalige Kläger zu 1) und der Kläger zu 2) die Kosten der ersten Instanz je zu 1/2 zu tragen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 11.03.2004, Az. 9 UF 123/03).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2012 - 3 L 156/08

    Nachbarklage - bauaufsichtliches Einschreiten gegen die benachbarte Wohnbebauung

    b) Was die Aufteilung der Kosten auf Klägerseite angeht, entspricht es billigem Ermessen, dass die früheren Kläger die bis zu ihrem Ausscheiden entstandenen Kosten als Gesamtschuldner tragen und die danach entstandenen Kosten der nunmehrigen Klägerin zur Last fallen (zu dieser Kostenteilung auch im Falle streitiger Entscheidung vgl. Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 154 Rn. 43; OLG Stuttgart, B. v. 12.04.1973 - 6 U 73/72 - Juris - anders Greger in: Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 91 Rn. 13 "Parteiwechsel" sowie OLG Brandenburg, U. v. 11.03.2004 - 9 UF 123/03 -, Juris: Aufteilung der bis zum Parteiwechsel entstandenen Kosten nach Kopfteilen; noch anders Roth in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 4, 22. Aufl. 2008, § 263 Rn. 53 mwN sowie OLG Hamm, B. v. 08.08.2007 - 12 W 11/07 - u. OLG Celle, B. v. 12.11.2003 - 6 W 120/03 -, beide in Juris: Auferlegung nur der ausscheidbaren Mehrkosten an den früheren Kläger).
  • LG Hamburg, 05.09.2005 - 415 O 53/05

    Versicherungsmaklervertrag: Bestandspflegevergütungen nach Kündigung eines

    Die Mindermeinung (etwa Brandenburgisches OLG MDR 2004, 842) hält es offenbar für unbillig, dass die Belastung des ursprünglichen Klägers lediglich mit den Mehrkosten bedeuten würde, dass er fast ohne Kostennachteil aus dem Prozess ausscheiden könnte und der ihm gegenüber im Kern gegebene Kostenerstattungsanspruch des Beklagten leer laufen würde.
  • LG Bielefeld, 15.12.2011 - 7 O 83/11

    Anspruch einer Gemeinde auf Auszahlung eines Versteigerungserlöses aus

    Die Entscheidung über die Kosten ergibt sich aus § 92 I Nr. 2 ZPO sowie § 100 ZPO (OLG Brandenburg MDR 2004, 842).
  • VG Düsseldorf, 18.07.2023 - 19 K 8696/21
    Ist die Identität der Partei nicht gewahrt, liegt hingegen ein Parteiwechsel, mithin eine subjektive Klageänderung vor, vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 11. März 2004 - 9 UF 123/03 -, juris, Rn. 19, deren Zulässigkeit sich nach § 91 VwGO richtet.
  • VG Düsseldorf, 26.09.2007 - 20 K 4698/06

    Streit über den Umfang des Kontrollanspruchs von Kammermitgliedern zur

    Ist die Identität der Partei nicht gewahrt, liegt hingegen ein Parteiwechsel, mithin eine subjektive Klageänderung vor, OLG Brandenburg, Urteil vom 11.03.2004 - 9 UF 123/03 - JURIS, deren Zulässigkeit sich nach § 91 VwGO richtet.
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